Rufnummernblöcke in Ortsnetzen


Seit der Liberalisierung des Telefonmarktes am 01.01.1998 können neben der Deutschen Telekom auch andere Unternehmen Telefonanschlüsse für Endkunden bereitstellen. Die dafür erforderlichen Rufnummern werden von der Bundesnetzagentur verwaltet. Jeder Anbieter - auch die Telekom - beantragt bei der Bundesnetzagentur einen oder mehrere Rufnummernblöcke. Die Größe der Blöcke hängt von den Erfordernissen des Antragstellers sowie den Gegebenheiten im jeweiligen Ortsnetz ab. Aus diesem Nummernbereich werden dann die Teilnehmernummern zugeteilt. Über die Datenbankabfrage kann man nun herausfinden, bei welchem Anbieter ein bestimmter Telefonanschluss geschaltet ist. Indes, wie auch in den Mobilfunknetzen können Rufnummern "portiert", d.h. bei einem Anbieterwechsel mitgenommen werden.
Neue Rufnummern werden derzeit 10- und 11-stellig vergeben. Dabei wird die Ortsnetzkennzahl ohne die führende 0 mitgezählt. In kleinen Ortsnetzen mit 4-stelliger Kennzahl stehen demnach 6 bzw. 7 Stellen für die Teilnehmer-Rufnummer zur Verfügung.
Die Deutsche Telekom besitzt noch eine große Anzahl von Rufnummern aus dem Altbestand von vor dem 01.01.1998. Diese Nummern sind in teilweise noch vierstellig, in kleinen Ortsnetzen gar dreistellig und blockieren eine große Anzahl von Nummern aus dem Vorrat, da sie entgegen der früher üblichen Praxis nicht mehr geändert werden. Erst wenn ein Rufnummernblock durch natürlichen Wegfall freigerämt ist, fällt der Bereich an die Bundesnetzagentur zur Neuvergabe zurück.

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